Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.03.20251. ALLGEMEINES
a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden Mietbedingungen genannt) gelten für alle von alles eitel durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen mit Blick auf die Vermietung des alles eitel studios und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.
b) Sie gelten als vereinbart mit der Übernahme des alles eitel studios durch den Mieter.
c) Absprachen, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verändern oder aufheben müssen schriftlich erfolgen und durch alles eitel bestätigt werden, um wirksam zu sein.
d) Die Mietbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von alles eitel.
2. MIETE
a) Die vereinbarte Raummiete sowie die Kosten pro Verlängerungsstunde richten sich nach der aktuellen Preisliste.
b) Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von alles eitel nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine Verlängerung der Nutzung ist nach Rücksprache möglich, falls das Studio im Anschluss nicht bereits belegt ist. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
c) Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – jede spätere Stornierung wird mit 50% berechnet, bei einer Absage ab 24 Stunden vor dem Termin sind 100% der Mietgebühr fällig.
d) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
e) Wenn angeboten sind weitere Getränke und Snacks kostenpflichtig entsprechen der ausliegenden Preistabelle. Sie werden gesondert über die Kasse des Vertrauens abgerechnet. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie z.B. Catering können vermittelt werden, sind aber nicht in der Raummiete enthalten.
f) Es besteht keine Möglichkeit, anfallenden Müll & Abfälle im Studio oder ab Objekt Seilerstraße 1 zu entsorgen. Der Mieter ist selbst für die Entsorgung verantwortlich. Auch mitgebrachte Pfandflaschen o.ä. sind nach der Miete mitzunehmen. Einzig für bei der Reinigung anfallende Abfälle gibt es einen kleinen Restmüll-Behälter vor Ort.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Die Zahlung bei Buchungen über die Plattform „anny“ erfolgt bei Buchung online.
b) Für nicht online erfasste Buchungen erfolgt die Zahlung auf Basis einer von alles eitel gestellten Rechnung. Diese wird digital zugestellt und ist per Überweisung zu bezahlen. Barzahlungen sind nicht möglich.
c) Zusatzleistungen werden gesondert aufgeführt und zusammen mit der Miete abgerechnet.
4. NUTZUNGEN
a) Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume sorgfältig zu behandeln und ohne Ansprache nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten, ist untersagt.
c) alles eitel ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters, vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen von alles eitel nicht mehr vereinbar sind.
d) alles eitel schließt als Vermieter die Nutzung des Studios für folgende Zwecke aus:
– Erstellung von verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden Inhalten
– Erstellung von Inhalten, die Hassreden, glaubwürdige Drohungen oder direkte Angriffe auf Einzelpersonen oder Personengruppen enthalten
– Erstellung von Inhalten, die sexualisierte Nacktheit enthalten
– Erstellung von Inhalten, die selbstverletztendes Verhalten oder exzessive Gewalt zeigen oder dazu animieren
– Erstellung von Inhalten, die für Betrug oder Spam genutzt werden sollen
5. ZUSTAND DES STUDIOS
a) Das Studio wird in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.
b) Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, behält sich alles eitel vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 70 Euro zzgl. MwSt zu berechnen. Sollte aufgrund der Verschmutzung ein Mietausfall in einer Folgebuchung entstehen, würde auch das dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
a) Alle von alles eitel vermieteten Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum von alles eitel.
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.
7. HAFTUNG
a) Für die vom Mieter in das alles eitel studio eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt alles eitel keine Haftung.
b) Der Mieter haftet gegenüber alles eitel für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter oder Besucher und Models des Mieters verursachen. Der Mieter haftet für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B Mietausfall). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.
c) alles eitel haftet nicht für die in der Nachbarschaft zu anderen Mietern entstehende Geräuschkulisse. Parallel stattfindende Bandproben, Tanzkurse oder andere Aktivitäten, die zu im Studio hörbaren Geräuschen führen, sind kein Grund für einen Rücktritt vom Mietvertrag oder eine Kostenminderung.
d) alles eitel haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.